Nach dem Jahr 2018 stehen in diesem Jahr wieder Kirchenvorstandswahlen in unserer Landeskirche an. In 1.500 Kirchengemeinden sind mehr als zwei Millionen stimmberechtigte Gemeindeglieder zur Wahl aufgerufen. Die Wahl findet am Sonntag, 20. Oktober 2024 statt. Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet hat und konfirmiert ist. Voraussetzung für die Wählbarkeit ist die Vollendung des 18. Lebensjahres am Wahltag.
Zuständig für die Vorbereitung der Wahl ist der Vertrauensausschuss. Diesem gehören an: Pfarrer Andreas Sauer (Vorsitzender), Andreas Sucker (Vertrauensperson), Brigitte Paulus, Sigrid Schütz, Reinhold Teufel, Gerhard Heubeck, Hans-Jürgen Raber
Weiter Informationen folgen im nächsten Gemeindebrief. Auch Sie können sich beim Vertrauensausschuss melden, wenn Sie sich für den Kirchenvorstand bewerben wollen oder jemanden vorschlagen wollen.